Soforthilfe Dezember

Soforthilfe und Einsparungspotenzial

Kunden der Stadtwerke Velbert profitieren im Dezember von der Soforthilfe Gas und Wärme. Die Entlastung erfolgt automatisch.

Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat diese für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Wichtig: Die Entlastung für die Kundinnen und Kunden durch die Stadtwerke Velbert als Versorgungsunternehmen erfolgt automatisch, ein Antrag auf Entlastung muss nicht gestellt werden.

Die Verrechnungsmodalitäten orientieren sich an den individuellen Zahlungsvereinbarungen der Kundinnen und Kunden mit den Stadtwerken:

Für die Versorgungsunternehmen bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand. In Velbert müssen die Zahlungsläufe von rund 15.000 Verträgen angepasst werden. Aufgrund der komplexen Abrechnungsprozesse kann es deshalb zu Verzögerungen bei der Aussendung der Jahresabrechnungen Januar und Februar 2023 kommen. Die Stadtwerke Velbert bitten die Kundinnen und Kunden daher, von individuellen Anfragen zur Soforthilfe zunächst abzusehen.

Gaskunden

Kunden mit für Dezember 2022 vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen:
 

  • Kunden, deren Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen per Lastschriftverfahren eingezogen werden, müssen nichts tun: Der Dezemberabschlag wird nicht eingezogen.
  • Bei Kunden ohne Lastschriftverfahren, also Kunden, die selbst die Zahlung veranlassen, muss die Abschlagszahlung für Dezember nicht geleistet werden. Im Falle eines Dauerauftrags müsste dieser für Dezember geändert werden. Anderenfalls wird der zuviel überwiesene Betrag in der Jahresrechnung verrechnet. Den Kundinnen und Kunden geht also kein Geld verloren.

Kunden ohne für Dezember 2022 vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen:
 

  • Eine Abschlagszahlung im Januar 2023 muss nicht geleistet werden.
  • Sollte eine Zahlung erfolgt sein, wird der Betrag von den Stadtwerken mit der nächsten Rechnung verrechnet und der einmalige Entlastungsbetrag bis zum 31.01.2023 an die Kunden gesondert ausgezahlt.

Wie ist die Berechnungsgrundlage für die Gas-Soforthilfe?

Die Entlastungen bei Gaskunden werden von den Stadtwerken Velbert nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt damit auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende.

Die endgültige Höhe der Soforthilfe wird damit erst im Rahmen der turnusmäßigen Jahresrechnung ausgewiesen. Bei dieser erfolgt der Abgleich zwischen der gezahlten bzw. nicht gezahlten Voraus- oder Abschlagszahlung für Dezember und dem endgültigen Betrag der einmaligen Entlastung.

Wärmekunden

Die Stadtwerke verzichten auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung. Die Wärmekunden erhalten bis Anfang Dezember über die Internetseite der Stadtwerke Velbert weitere Informationen zum Entlastungsbetrag Wärme. Der Gesetzgeber sieht eine längere Frist für die Informationsbereitstellung im Wärmebereich vor.

Größere Unternehmen und Einrichtungen

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (sogenannte RLM-Kunden mit einer „registrierten Leistungsmessung“). Hierzu gehören Gewerbe und Industriekunden mit einem Gasverbrauch ab etwa 1.500.000 kWh oder einem mittleren Bedarf von 500 kW. Die Stadwerke Velbert bitten von diesen Unternehmen/Einrichtungen bis zum 31. Dezember 2022 um eine formlose Mitteilung per Mail unter grosskunden@stwvelbert.de, dass sie zu der anspruchsberechtigten Gruppe gehören.

Sonderfälle

Was ist zu tun, wenn der vom Versorger angenommene Verbrauch aus Kundensicht zu niedrig ist?
Da der Septemberverbrauch nicht mit einem vertretbaren Aufwand stichtagsgenau für alle Kunden abgelesen werden konnte, hat der Gesetzgeber die sogenannte Prognoselösung festgeschrieben. Diese Lösung gilt sowohl für Kunden als auch für Lieferanten und ist für beide verpflichtend.

Welcher Wert wird wird angenommen, wenn

  • es keinen Vorjahres-Gasverbrauch gibt, etwa wegen Auszugs aus dem Elternhaus oder Wechsel der Heizung von Öl auf Gas?
  • Die Bürgerin bzw. der Bürger nach September in eine größere oder kleinere Wohnung gezogen ist oder sich der Verbrauch anderweitig ändert, zum Beispiel durch einen Auszug der Kinder?
  • Wenn die Bürgerin bzw. der Bürger zwischenzeitlich den Versorger gewechselt hat und der neue Versorger keine Jahresverbrauche ermitteln kann?
     

In allen drei Beispielfällen muss der Gaslieferant ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

Weitere Informationen zur Soforthilfe

FAQ-Liste des Wirtschaftsministeriums

Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat eine FAQ-Liste mit häufig gestellten Fragen zum Thema Soforthilfe im Gas und Wärmebereich veröffentlicht.

Soforthilfe-Übersicht des BDEW

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat eine Übersicht zusammengestellt: Was müssen Sie als Kundin/Kunde tun? Wer hat einen Anspruch auf Soforthilfe?

Rechenbeispiele

Den Energieverbrauch zu senken, ist aktuell die einzige Chance, Kostensteigerungen zu begrenzen.

Aufgrund dessen hat die Bundesregierung am 1. September 2022 eine neue Verordnung (§ 9 EnSikuMaV – Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) erlassen, in der alle Gaskundinnen und Gaskunden Informationen zu ihrem Verbrauch, ihren Kosten und Einsparpotenzialen erhalten sollen.

Rechengrundlage: So viel können Sie sparen

Mit unseren Berechnungsbeispielen können Sie Ihr Einsparpotenzial schon jetzt einschätzen. Wir haben dafür die Kosten und Einsparungen für typische Verbräuche unterschiedlicher Haushaltsgrößen berechnet, und zwar mit folgenden Tarifen und Grundpreisen:
 

  • Arbeitspreis des Gasversorgers für den zurückliegenden Abrechnungszeitraum: 8.846 ct/kWh (netto) sowie 228,17 €/Jahr Grundpreis (netto)
  • Arbeitspreis im zukünftigen Grundversorgungstarif (GV-Tarif) zum 01.11.2022: 17,975 ct/kWh (netto) sowie 248,17 €/Jahr Grundpreis (netto)

Hinweis: Ihr individueller Verbrauch kann erheblich vom Durchschnittsverbrauch des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus den Berechnungsbeispielen abweichen, wenn Sie z. B. auch mit Gas kochen oder Ihr Warmwasser zum Duschen und Baden mit Gas aufheizen.

Berechnungsbeispiel für einen 1-Personen-Haushalt

Ein 1-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 40 qm hat laut Berechnungen des BDEW einen durchschnittlichen Jahresverbrauch an Gas von 8.900 kWh. Berechnet mit den oben genannten Gaspreisen ergeben sich daraus folgende Kosten und Einsparungen:

Kosten Vorjahr inkl. Grundpreis

1.015,46 Euro/Jahr

Kosten im GV-Tarif inkl. Grundpreis, Preisstand: 01.11.2022

1.847,95 Euro/Jahr

Ersparnis bei Senkung der Heiztemperatur um 1° in Euro, basierend auf GV-Tarif

95,99 €/Jahr

Ersparnis bei Senkung der Heiztemperatur um 1° in kWh

534 kWh/Jahr

Berechnungsbeispiel für einen 2-Personen-Haushalt

Ein 2-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 85 qm hat laut BDEW einen durchschnittlichen Jahresverbrauch an Gas von 19.000 kWh. Berechnet mit den oben genannten Gaspreisen ergeben sich daraus folgende Kosten und Einsparungen:

Kosten Vorjahr inkl. Grundpreis

1.908,91 Euro/Jahr

Kosten im GV-Tarif inkl. Grundpreis, Preisstand: 01.11.2022

3.663,42 Euro/Jahr

Ersparnis bei Senkung der Heiztemperatur um 1° in Euro, basierend auf GV-Tarif

204,92 €/Jahr

Ersparnis bei Senkung der Heiztemperatur um 1° in kWh

1.140 kWh/Jahr

Berechnungsbeispiel für einen 4-Personen-Haushalt

Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 120 qm hat laut BDEW einen durchschnittlichen Jahresverbrauch an Gas von 26.800 kWh. Berechnet mit den oben genannten Gaspreisen ergeben sich daraus folgende Kosten und Einsparungen:

Kosten Vorjahr inkl. Grundpreis

2.495,45 Euro/Jahr

Kosten im GV-Tarif inkl. Grundpreis, Preisstand: 01.11.2022

5.065,47 Euro/Jahr

Ersparnis bei Senkung der Heiztemperatur um 1° in Euro, basierend auf GV-Tarif

289,04 €/Jahr

Ersparnis bei Senkung der Heiztemperatur um 1° in kWh

1.608 kWh/Jahr