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Das Stromnetz der Stadtwerke Velbert
Wir kümmern uns um die örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität!
Grundversorger
Grundversorger in der Stromversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Velbert GmbH ist die Stadtwerke Velbert GmbH. Der Grundversorger wurde zum 1. Juli 2024 festgestellt. Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31. Dezember 2027. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2027.
Ihre Ansprechpartner
Strom Hausanschlusswesen
E-Mail: hausanschluss(at)stwvelbert.de
Dezentrale Einspeisung
E-Mail: einspeisung(at)stwvelbert.de
Messstellenbetrieb
E-Mail: info-msb@stwvelbert.de
Alle Daten und Fakten zum Stromnetz
Anträge und Verträge
Antrag zur Inbetriebsetzung eines Netzanschlusses Strom (Zählerantrag)
Antrag zur Freischaltung einer Kundenanlage
Verträge
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag
- Anlage 1 - Technische Mindestanforderungen Strom Gas
- Anlage 2 - Technische Mindestanforderungen Daten
- Anlage 3 - Kontaktdatenblatt
- Messstellenvertrag (nach MsbG)
- Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetriebsentgelt
- Zertifikat Strom (CER-Datei)
BK6-20-160 Netznutzungsvertrag und Anlagen
- Netznutzungsvertrag BK6-20-160 Lieferant/Letztverbraucher
- EDI-Vereinbarung/Technischer Anhang zur EDI-Vereinbarung
- Zuordnungsvereinbarung
- Kontaktdatenblatt
- Muster Sperrauftrag
- Netznutzungsentgelte Strom
- Zertifikat Strom (CER-Datei)
Wiederverkäufernachweis und Erlaubnisschein Strom
Dezentrale Einspeisung
Formulare für Anfrage auf dezentrale Einspeisung
Formulare nach Inbetriebnahme EEG
- Allgemeines Datenblatt EEG
- Datenblatt EEG
- Fragebogen Speicher < 4,2 kW
Wenn Sie einen Speicher > 4,2 kW anmelden möchten, nutzen Sie bitte unser Formular: Anmeldung SteuVE - E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll VDE-AR-N4105
Plugin-PV-Anlagen
- Die Anmeldung von Plug-In PV Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA, die hinter bestehenden Entnahmestellen durch den Letztverbraucher betrieben werden, erfolgt ausschließlich über das Marktstammdatenregister.
Antrag Aufhebung 70%-Wirkleistungsbegrenzung
Technische Vorschriften und Hinweise der Stadtwerke Velbert GmbH
Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH
Elektroanlagen und Technische Anschlussbedingungen
Strukturdaten Strom
Netznutzungsentgelte Strom
Stromanbieter, die Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Velbert GmbH mit Strom beliefern wollen, müssen für die Nutzung der im Eigentum der Stadtwerke Velbert GmbH stehenden Stromnetze so genannte "Durchleitungsentgelte" bezahlen.
- Entgelte für Netznutzung Strom gültig ab dem 01.01.2024
- Entgelte für Netznutzung Strom gültig ab dem 01.01.2023
- Entgelte für Netznutzung Strom gültig ab dem 01.01.2022
- Entgelte für Netznutzung Strom gültig ab dem 01.01.2021
- Preisblatt für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Strom) ab dem 01.10.2022
- Preisblatt 1 für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) gemäß Messstellenbetriebsgesetz ab 01.01.2024
- Preisblatt 1 für den Messstellenbertrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) gemäß Messstellenbetriebsgesetz ab 01.01.2023
- Preisblatt 1 für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) gemäß Messstellenbetriebsgesetz ab 01.01.2021
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 StromNEV
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
- Hochlastzeitfenster 2024
- Hochlastzeitfenster 2023
- Hochlastzeitfenster 2022
- Informationen zur Zählersperrung