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Der Energiesteckbrief
Ihrer Immobilie
Sie möchten ein Wohngebäude verkaufen oder vermieten? Dann ist in Deutschland heutzutage ein Energieausweis - umgangssprachlich auch Energiepass genannt - Pflicht. Der Pass weist den Energieverbrauch oder den Energiebedarf Ihrer Immobilie aus. Aufschlussreich für Sie und Ihre Mieter oder Käufer!
Sprechen Sie uns an!
Ihr Ansprechpartner für einen Energieausweis:
E-Mail: energieausweis@stwvelbert.de
Bitte senden Sie auch Ihren Antrag an diese E-Mail-Adresse.
Unser Angebot: Bedarfs- und Verbrauchsausweise
Bedarfsausweise für Wohngebäude:
149,99 EUR brutto
für Stadtwerke Velbert-Kunden
159,99 EUR brutto
für Nicht- Stadtwerke Velbert-Kunden
Verbrauchsausweise für Wohngebäude:
89,99 EUR brutto
für Stadtwerke Velbert-Kunden
99,99 EUR brutto
für Nicht- Stadtwerke Velbert-Kunden
Verbrauchsausweise Nicht-Wohngebäude:
89,99 EUR brutto
für Stadtwerke Velbert-Kunden
99,99 EUR brutto
für Nicht- Stadtwerke Velbert-Kunden
Das Ziel: Mehr Transparenz
Eine Farbskala und Detailwerte informieren über die energetische Qualität Ihres Hauses. Der Energieausweis gibt also den Heizenergiebedarf bzw. -verbrauch an. Potenzielle Mieter oder Käufer können so einfacher zu erwartende Heizkosten abschätzen. Und: Ein „energetischer“ Vergleich mehrerer Immobilien ist ebenfalls möglich.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Ausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.
Welche Ausweistypen gibt es?
Es gibt zwei Ausweistypen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis (je nach Immobilientyp, Nutzung, Alter und Modernisierungsgrad).
Ist ein Energieausweis für jeden Immobilienbesitzer Pflicht?
Für Verkäufer und Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht. Wer diesen nicht hat, riskiert Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Bereits bei einer Immobilienanzeige oder einer Besichtigung müssen Sie die Energieeffizienz des Hauses belegen, bei einem Verkauf oder einer Vermietung müssen Sie den Energieausweis dem neuen Immobilienbesitzer oder Mieter aushändigen. So schreibt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor.
Der Energieausweis muss aber nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden. Das heißt, wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder nicht neu vermietet, braucht keinen Energieausweis. Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht freigestellt.
Was ist ein Verbrauchsausweis? Wann benötige ich ihn?
Der Verbrauchsausweis basiert auf der Auswertung der Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre. Das Ergebnis wird natürlich vom individuellen Energieverbrauch der Gebäudenutzer stark beeinflusst. Eine Ausstellung dieses Ausweises ist nicht bei jedem Gebäude möglich.
Der Einsatz ist nur bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen und Nicht-Wohngebäuden möglich.
Wann reicht ein Bedarfsausweis und worauf basiert er?
Für den Bedarfsausweis wird der End- und Primärenergiebedarf durch die rechnerische Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt.
Einsatz: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977.