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- Energieausweis
Der Energiesteckbrief
Ihrer Immobilie
Sie möchten ein Wohngebäude verkaufen oder vermieten? In vielen Fällen ist dafür ein Energieausweis erforderlich. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf Ihrer Immobilie und macht deren energetische Kennwerte transparent.
So erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer ebenso wie potenzielle Käuferinnen, Käufer oder Mietende wichtige Informationen zur energetischen Qualität des Gebäudes.
Sprechen Sie uns an!
Ihr Ansprechpartner für einen Energieausweis:
E-Mail: energieausweis@stwvelbert.de
Bitte senden Sie auch Ihren Antrag an diese E-Mail-Adresse.
Unser Angebot: Bedarfs- und Verbrauchsausweise
Bedarfsausweise für Wohngebäude:
149,99 EUR brutto
für Stadtwerke Velbert-Kunden
159,99 EUR brutto
für Nicht- Stadtwerke Velbert-Kunden
Verbrauchsausweise für Wohngebäude:
89,99 EUR brutto
für Stadtwerke Velbert-Kunden
99,99 EUR brutto
für Nicht- Stadtwerke Velbert-Kunden
Verbrauchsausweise Nicht-Wohngebäude:
89,99 EUR brutto
für Stadtwerke Velbert-Kunden
99,99 EUR brutto
für Nicht- Stadtwerke Velbert-Kunden
Das Ziel: Mehr Transparenz
Eine Farbskala und verschiedene Kennwerte geben Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Je nach Art des Energieausweises werden dabei der Energiebedarf oder der tatsächliche Energieverbrauch dargestellt.
So erhalten potenzielle Käuferinnen, Käufer oder Mietende eine bessere Orientierung und können die energetischen Kennwerte verschiedener Immobilien miteinander vergleichen.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Ausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.
Welche Ausweistypen gibt es?
Es gibt zwei Ausweistypen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis (je nach Immobilientyp, Nutzung, Alter und Modernisierungsgrad).
Ist ein Energieausweis für jeden Immobilienbesitzer Pflicht?
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen Energieausweis. Kauf- oder Mietinteressierten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist der Energieausweis beziehungsweise eine Kopie zu übergeben.
Auch bei Immobilienanzeigen gelten bestimmte Pflichtangaben, sofern bereits ein Energieausweis vorliegt. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder eine Immobilie nicht neu vermietet, benötigt in der Regel keinen Energieausweis. Ausnahmen von der Ausweispflicht gelten unter anderem für Baudenkmäler sowie für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.
Verstöße gegen bestimmte Pflichten rund um den Energieausweis können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Was ist ein Verbrauchsausweis? Wann benötige ich ihn?
Der Verbrauchsausweis basiert auf der Auswertung der Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre. Das Ergebnis wird natürlich vom individuellen Energieverbrauch der Gebäudenutzer stark beeinflusst. Eine Ausstellung dieses Ausweises ist nicht bei jedem Gebäude möglich.
Der Einsatz ist nur bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen und Nicht-Wohngebäuden möglich.
Wann reicht ein Bedarfsausweis und worauf basiert er?
Für den Bedarfsausweis wird der End- und Primärenergiebedarf durch die rechnerische Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt.
Einsatz: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977.