Grundstücksnutzungsvertrag (GNV)
Um Ihr Gebäude an das .comBERT Glasfasernetz anzuschließen, müssen die Stadtwerke einen Glasfaser-Hausanschluss errichten. Dieser ist im Rahmen des Erstausbaus und bis zu einer Länge des Zuführungsweges von 50 Metern für Sie kostenlos, sofern uns die GNV bis zu vier Wochen vor geplantem Bauende vorliegt. Ihre Zustimmung als Eigentümer erfolgt – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – über einen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV).
Sie können Ihren Anschluss an das .comBERT Glasfasernetz hier anfragen. Wir lassen Ihnen daraufhin ein unverbindliches Angebot sowie einen GNV zukommen.
So funktioniert´s:
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Sie als Hauseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft beantragen bei den Stadtwerken Velbert einen Hausanschluss und erhalten in der Folge einen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag (GNV). Die Zustimmung hierzu ist die Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Immobilie an das .comBERT Glasfasernetz.
Gemäß dem weiteren Ausbaufortschritt in Ihrem Gebiet nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen mit Ihnen Fragen rund um Ihre Hausanschlusstechnik.
Anschlussbereit! Sobald Ihr Stadtteil erschlossen wird, ist Ihre Immobilie ist mit moderner Glasfasertechnologie vernetzt.
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Wenn Sie Mieter einer Immobilie in einem unserer Glasfaser-Ausbaugebiete sind und gerne an das .comBERT-Netz angeschlossen werden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter. Denn nur der Eigentümer der Immobilie kann einen Hausanschluss beantragen.
Hat Ihr Vermieter einen Hausanschluss bei uns beauftragt, werden wir mit diesem den Hausanschluss planen. Sollten Sie daher Fragen hierzu oder auch konkret zum Anschluss Ihres Mietobjekts haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vermieter.
Anschlussbereit! Ihr Vermieter wird Sie informieren, sobald die Immobilie mit moderner Glasfasertechnologie vernetzt ist.