Strompreisbremse

Um Haushalten und Unternehmen eine längerfristige Entlastung bei den gestiegenen Energiekosten zu verschaffen, hat die Bundesregierung die Strompreisbremse seit März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte, kleine und mittlere sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung wurden damit rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023. Sie kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
 

Hinweis

Der erste reduzierte Abschlag wurde mit dem März-Abschlag gezahlt. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 wurden mit dem März-Abschlag verrechnet.
 

Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vor der Preisbremse?

In den meisten Fällen zahlen Sie trotz der Preisbremse einen höheren Abschlag. Grund dafür sind die Preisanpassungen unserer Grundversorgungstarife zum 01.11.2022 sowie unserer Sondertarife (stromBERT und gasBERT) zum 01.01.2023. Bei einem Großteil unserer Kunden wurden die Abschläge daraufhin noch nicht angepasst. Der Abschlag basierte daher auf den Preisen vor der Anpassung. Der Gesetzgeber hat  jedoch vorgeschrieben, dass die Abschläge neu berechnet werden müssen, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Hierfür wurde Ihr prognostizierter Jahresverbrauch mit den aktuellen Preisen multipliziert.
 

Wie kam es dazu, dass mein Abschlag im März/April um ein Vielfaches höher war? Aufgrund der Umsetzung der Energiepreisbremse und der notwendigen IT-Implementierung im Abrechnungssystem wurden die Abbuchung der Abschläge vorübergehend ausgesetzt. Diese Abschläge wurden gemeinsam mit dem kommenden Abschlag kumuliert eingezogen. Seitdem werden Ihre Abschläge unter Berücksichtigung der Energiepreisbremse wie gewohnt monatlich eingezogen.


Kurz zusammengefasst funktioniert die Strompreisbremse folgendermaßen: Für einen definierten Anteil des Verbrauchs wird der Endverbraucher bei den Stromkosten entlastet. Für den anderen Anteil zahlt man den vertraglich mit seinem Energieversorger vereinbarten Arbeitspreis. Die notwendigen finanziellen Mittel stammen dabei größtenteils aus den Mehreinnahmen der Stromerzeuger. Damit wird die Differenz zum Arbeitspreis der Energieversorger ausgeglichen, der auf die stark gestiegenen Beschaffungskosten zurückzuführen ist. Der Entlastungsbetrag wird dabei abhängig vom Jahresverbrauch berechnet - entweder unter oder über 30.000 kWh pro Jahr.


Ob kleiner oder großer Stromverbraucher, jeder profitiert dabei vom Energiesparen: Denn je weniger Strom man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Stromverbrauch so weit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Preisbremsen zu bleiben.

Berechnen Sie Ihre mögliche Ersparnis
Mit dem Ersparnis-Rechner der Bundesregierung können Sie ganz einfach Ihre individuellen Auswirkungen der Strompreisbremse berechnen.

Abfederung der steigenden Energiepreise: Privathaushalte und Unternehmen sollen mit Strom- und Gaspreisbremse entlastet werden. Foto: Bundesregierung


Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiepreisbremsen-2145728

So funktioniert die Strompreisbremse bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.


80 Prozent des Stromverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für Heizstromkunden und Unternehmen, deren jährlicher Stromverbrauch unter 30.000 kWh liegt.
 

Die Kundengruppe mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhält für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs (NT) einen Referenzpreis von 28 ct/kWh. Für die Hochtarifzeit wird zeitlich der Referenzpreis von 40 ct/kWh gewichtet. Für die Energie, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif.

Da die Beschaffungskosten für Strom im Verlauf des Jahres stark gestiegen sind, müssen Energieversorger dies in den Tarifen früher oder später berücksichtigen. Die dadurch entstehenden monatlichen Mehrkosten für Kundinnen und Kunden federt die Strompreisbremse ab. Sie wird daher in vielen Fällen dafür sorgen, dass eine eventuelle monatliche Abschlagserhöhung in einem moderaten Rahmen bleibt. Eines Vorab: Als Kundin und Kunde von den Stadtwerken Velbert brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Strompreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden per Anschreiben näher informiert.

So berechnet sich die Strompreisbremse im Detail

Für die Strompreisbremse wird Ihre Verbrauchsprognose herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.

Für 80 % des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Sie dann 40 ct/kWh (brutto, d. h. der Preis beinhaltet bereits Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben).
Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an. Auf Ihrer Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen.

Beispiel
Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 qm verbraucht jährlich 4.500 kWh Strom, also 375 kWh im Monat. Mit einem Arbeitspreis von 48,51 ct/kWh zahlt dieser Haushalt ohne die Entlastung durch die Strompreisbremse für seinen Verbrauch rund 181 Euro/Monat. Mit der Strompreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 156 Euro/Monat - denn für 80 % des Verbrauchs werden 40 ct/kWh (brutto) bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 48,51 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt damit im Monat etwa 25 Euro.

So funktioniert die Strompreisbremse bei einem jährlichen Stromverbrauch über 30.000 kWh

Endverbraucher sowie mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden werden ebenfalls bei den hohen Energiekosten durch die Strompreisbremse entlastet. Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh greift folgende Entlastung: Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer. Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis.

Worauf beziehen sich die 70 % Verbrauch?
Für Entnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile beliefert werden (wie z. B. Haushaltskunden, aber auch Unternehmen), liegt den 70 % Verbrauch der Strompreisbremse die Verbrauchsprognose zugrunde.
Für Entnahmestellen, die nicht über standardisierte Lastprofile beliefert werden, werden die 70 % Verbrauch auf Basis des gemessenen Verbrauchs im Jahr 2021 ermittelt.