04.04.2023

Information zu aktuellen Abschlagszahlungen

Die Strom- und Gaspreisbremse greifen seit März 2023 und gelten rückwirkend für Januar und Februar 2023. Diese neue Regelung hat Einfluss auf Ihren monatlichen Abschlag. Aufgrund der hohen Komplexität der Umsetzung der Energiepreisbremsen wurde die sonst übliche Routine der Abschlagsabrechnungen verändert. Hierzu anbei einige Antworten zu den aktuellen Abschlagszahlungen.

Wann fließt die Strom- und Gaspreisbremse in meinen Abschlag ein?
Den ersten reduzierten Abschlag zahlen Sie mit dem März-Abschlag. Ebenso werden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 mit dem März-Abschlag verrechnet.


Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vor der Preisbremse?
In den meisten Fällen zahlen Sie trotz der Preisbremse einen höheren Abschlag. Grund dafür sind die Preisanpassungen unserer Grundversorgungstarife zum 01.11.2022 sowie unserer Sondertarife (stromBERT und gasBERT) zum 01.01.2023. Bei einem Großteil unserer Kunden wurden die Abschläge daraufhin noch nicht angepasst. Der bisherige Abschlag basierte daher auf den Preisen vor der Anpassung. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass die Abschläge neu berechnet werden müssen, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Hierfür wurde Ihr prognostizierter Jahresverbrauch wird mit den aktuellen Preisen multipliziert.

Wie kommt es dazu, dass mein Abschlag im März/April um ein Vielfaches höher ist? Aufgrund der Umsetzung der Energiepreisbremse und der notwendigen IT-Implementierung im Abrechnungssystem wurde die Abbuchung der Abschläge vorübergehend ausgesetzt. Diese Abschläge werden gemeinsam mit dem kommenden Abschlag kumuliert eingezogen. Im Anschluss werden Ihre Abschläge unter Berücksichtigung der Energiepreisbremse wieder wie gewohnt monatlich eingezogen.