16.12.2022

Gas- und Strompreisbremse ab Januar wirksam. Die Entlastungen erfolgen durch die Stadtwerke Velbert automatisch

Ergänzend zur Soforthilfe im Dezember hat die Bundesregierung die Einführung der Gas- und Strompreisbremse finalisiert. Diese greift am 1. März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Somit sind Bürgerinnen und Bürger, Industrieunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen für das gesamte Jahr bis voraussichtlich April 2024 vor zu starken Energiepreisanstiegen geschützt. Wichtig: Die Entlastungen erfolgen automatisch. Die Stadtwerke Velbert passen die Abrechnungen entsprechend an.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen zu gewährleisten. Bei Privatkunden gelten in der Regel für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs die niedrigen Preise, für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. „Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin, um von der Preisbremse möglichst stark zu profitieren“, sagt Bert Gruber, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Velbert.

Gas: Was gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden gilt: 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs können zum verminderten Brutto-Gaspreis von 12 Cent je Kilowattstunde bezogen werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent pro Kilowattstunde, während für den übrigen Verbrauch die gängigen Preise gültig sind.
 

Strom: Was gilt für Stromkundinnen und -kunden?
Stromverbraucherinnen und -verbraucher sollen ebenfalls bis zum 30.04.2024 entlastet werden. Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden erhalten ein 40 Cent je Kilowattstunde gedeckeltes Kontigent in Höhe von 80 Prozent ihres bisherigen Bedarfs.


Die Stadtwerke Velbert bereiten derzeit alles vor, um die technischen Umstellungen fristgerecht umzusetzen. Es geht um ein komplexes System, in dem eine Vielzahl unterschiedlicher Tarif- und Abrechnungsmodelle korrekt abgebildet werden müssen. ,,Für Energieunternehmen bedeutet die Regelung ein enormer administrativer Aufwand, da alle Strom- und Gasverträge angepasst werden müssen“, so Gruber. Die Liste der Herausforderungen, die die Stadtwerke die letzten Monate zu meistern haben, ist lang, erklärt er. „Vor allem Anfang des Jahres waren es die zahlreichen Kunden, die in die Grundversorgung gespült wurden, weil andere Unternehmen sie nicht mehr belieferten. Es folgten die Änderungen der EEG-Umlage und der Mehrwert-steuer, das Hin und Her mit der Gasbeschaffungsumlage, die Soforthilfe.“ Nun der Preisdeckel für Gas und Strom. Er versichert: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, damit zum kommenden März alles reibungslos funktioniert.“


Eine befristete Preisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern: Bei Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom-Jahresverbrauch erfolgt beim Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Strom-Verbrauchs, eine Deckelung von 13 Cent.

Industriekunden mit mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden werden durch die Gaspreisbremse unterstützt: Der Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde soll somit ab Januar 2023 auf 7 Cent gedeckelt werden. Dies betrifft 70 Prozent des Kontigents. Für die darüberhinausgehenden Verbräuche wird der reguläre Marktpreis gezahlt.
Für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen gelten dieselben Kondition wie für die betroffene Industrie. Da diese nicht oder sehr begrenzt in der Lage sind, Einsparungen bei Energiekosten zu realisieren, wird es zudem besondere Hilfefonds geben.

Weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie auf der Webseite der Stadtwerke Velbert.