
Wichtige Änderung: 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters beschleunigt. Mit dem sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ wird es möglich, den Stromanbieter werktags innerhalb von nur 24 Stunden zu wechseln – vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten werden eingehalten. Wir erklären Ihnen, was sich konkret ändert – und was Sie beachten sollten.
1. Was bedeutet ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel liegt vor, wenn ein Haushalt oder Unternehmen den Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Versorgung mit Strom oder Gas vom bisherigen Versorger auf einen neuen übertragen. Auch An-, Ab- und Ummeldungen im Zuge eines Umzugs fallen unter den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel – derzeit allerdings nur für Strom.
2. Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 beim Stromanbieterwechsel?
Ab dem 6. Juni 2025 muss ein Wechsel des Stromanbieters innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese neue Regelung der Bundesnetzagentur beschleunigt den Wechselprozess deutlich und bietet mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
3. Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Nein. Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr zulässig. Ein- und Auszüge müssen künftig immer im Voraus gemeldet werden. Bisher konnten Energielieferanten Um- und Abmeldungen bei einem Umzug bis zu sechs Wochen rückwirkend vornehmen. Bitte prüfen Sie hierzu auch die Bedingungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
4. Wie kann ich meinen Umzug korrekt melden, um Probleme zu vermeiden?
Informieren Sie Ihren Energieversorger so früh wie möglich über Ihren Umzug – am besten direkt nach Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Kündigung Ihrer bisherigen Wohnung. Eine rechtzeitige Mitteilung stellt sicher, dass der Stromvertrag korrekt angepasst wird und keine zusätzlichen Kosten entstehen. Beachten Sie dabei auch die Kündigungs- und Meldefristen Ihres aktuellen Vertrags.
5. Was passiert, wenn ich meinen Umzug zu spät melde?
Wenn Sie Ihren Einzug nicht rechtzeitig mitteilen, kann der Wechsel zu Ihrem Wunschlieferanten eventuell nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall übernimmt zunächst der örtliche Grundversorger die Stromlieferung bis der Wechsel abgeschlossen ist.
6. Welche Angaben sind für eine An- oder Abmeldung erforderlich?
Damit Ihr Umzug reibungslos verläuft und Ihre Energieversorgung lückenlos sichergestellt ist, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
Die genaue Adresse der Verbrauchsstelle
Name und Geburtsdatum der Vertragspartei
Das Einzugs- oder Auszugsdatum
Die Zählernummer
Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennziffer, die jeder Verbrauchs- oder Einspeisestelle zugeordnet ist. Sie erleichtert die Kommunikation zwischen allen Beteiligten – also zwischen Kunden und Kundinnen, Energieversorgern, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Für den reibungslosen Ablauf eines 24-Stunden-Lieferantenwechsels ist die MaLo-ID besonders hilfreich. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung.
7. Gilt die neue Regelung auch für Gasverträge?
Nein. Die 24-Stunden-Wechselregelung betrifft ausschließlich Stromlieferverträge. Gasverträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.
8. Was passiert mit bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Ihre bisherigen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben selbstverständlich bestehen. Die neuen Regelungen ändern nichts an Ihren vertraglichen Verpflichtungen. Sie betreffen ausschließlich den technischen Ablauf des Lieferantenwechsels – also die Prozesse zwischen Ihrem Energieversorger, dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber.