Smart Meter und Messstellenbetrieb

Anträge und Formulare

Hier finden Sie alle Formulare rund um Ihren Anschluss an die Velberter Netze für Strom, Gas und Wasser. 

Bitte beachten Sie: Die Anfrage für dezentrale Anlagen finden weiterhin unter: Stromnetz > Dezentrale Einspeisung.

Informationen zur Umsetzung von §14a EnWG finden Sie hier.

Für Endkunden/Firmen

Netzanschluss

Sie haben ein Haus gebaut und brauchen nun die entsprechenden Anschlüsse? Sie benötigen einen Anschluss an das Mittelspannungsnetz oder einen gesonderten Anschluss für öffentlichen Ladeeinrichtungen? Sie wollen ihre Anschlüsse umlegen, abtrennen oder ihren Gas- oder Wasseranschluss verändern? Dann einfach hier beantragen:

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG

Melden Sie hier Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie private Ladeeinrichtungen (Wallboxen), Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher an:

Verbrauchsgeräte, die keine SteuVE sind

Sie planen elektrische Verbrauchsgeräte wie z.B. einen Durchlauferhitzer oder eine Sauna zu installieren? Dann melden Sie diese hier an:

Öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung

Melden Sie hier Ihre öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung an. Hier macht es keinen Unterschied ob diese halböffentlich oder öffentlich zugänglich sind.

Freischaltung einer Kundenanlage

Sie betreiben eine Kundenstation und wünschen eine Freischaltung? Dann einfach hier beantragen:

Für Installateure

Baustrom

Sie planen ein Haus zu bauen und brauchen Baustrom? Dann einfach hier beantragen:

Hinweis: Der Bauanschluss für Wasser erfolgt ausschließlich über die Standrohrausgabe auf unserer Homepage.

Inbetriebsetzungsantrag Strom (Zählerantrag)

Der Inbetriebsetzungsantrag für den Stromzähler ist ausschließlich durch einen Elektrofachbetrieb auszufüllen.

Inbetriebsetzungsantrag Gas (Zählerantrag)

Der Inbetriebsetzungsantrag für den Wasserzähler ist ausschließlich durch ein Gas/Wasser-Installationsunternehmen auszufüllen.

Inbetriebsetzungsantrag Wasser (Zählerantrag)

Der Inbetriebsetzungsantrag für den Wasserzähler ist ausschließlich durch ein Gas/Wasser-Installationsunternehmen auszufüllen.