Grund-/Ersatzversorgung: Stromtarife Privat
Sie suchen eine sichere und zuverlässige Stromversorgung zu fairen Preisen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Als örtlicher Stromanbieter bieten wir unseren Kunden alle Vorteile einer vor Ort-Grundversorgung plus Tarifangeboten, die auf unsere moderne Lebenswelt zugeschnitten sind. Lassen Sie sich überzeugen!
Alle Tarife inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Gültig für Haushalts- und landwirtschaftlichen Bedarf.
Allgemeiner Tarif inklusive Grundversorgungstarif ab 1. Januar 2021
Tarife ohne Leistungsmessung
Die Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Velbert GmbH bieten wir zu den nachfolgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034)). Die Grundversorgung für den landwirtschaftlichen, gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf wird entsprechend § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh angeboten.
Die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung für den Haushalt, das Gewerbe und die Landwirtschaft gelten ab dem 01. Januar 2021 im Netzgebiet der Stadtwerke Velbert GmbH.
Grundversorgung Eintarif | Netto | Brutto1 19% Mwst. | |
Arbeitspreis | 28,49 Ct./kWh | 33,903 Ct./kWh | |
Grundpreis | 80,67 EUR/Jahr | 96,00 EUR/Jahr |
Schaltzeiten für Schwachlastregelung: 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr täglich und sonntags zusätzlich von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Grundversorgung Zweitarif | Netto | Brutto1 19% Mwst. | |
Arbeitspreis HT | 28,49 Ct./kWh | 33,903 Ct./kWh | |
Arbeitspreis NT | 23,53 Ct./kWh | 28,001 Ct./kWh | |
Grundpreis | 106,31 EUR/Jahr | 126,51 EUR/Jahr |
In die genannten Netto-Endpreise fließen ein:
Stromsteuer | 2,050 Ct./kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt Gemeinden) | 1,590 Ct./kWh |
Abweichende Konzessionabgabe bei Schwachlast NT | 0,610 Ct./kWh |
EEG-Umlage2 | 6,500 Ct./kWh |
KWKG-Umlage2 | 0,254 Ct./kWh |
§ 19 StromNEV-Umlage2 | 0,432 Ct./kWh |
§ 17f Offshore-Netzumlage2 | 0,395 Ct./kWh |
Umlage nach § 18 AblaV2 | 0,009 Ct./kWh |
2) Zusätzliche Informationen zur Höhe der Umlagen und Abgaben finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparent.de.
Als Entgelte des Netz- bzw. Messstellbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro kWh | 7,570 Ct./kWh |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 25,14 Ct./kWh |
Entgelt für Messstellen inkl. Messung
Eintarif | 13,46 EUR/Jahr |
Zweitarif | 23,30 EUR/Jahr |
Rechnerisch ergibt sich damit als Anteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb inkl. Marge)
Grundpreistarif Eintarif | |
Arbeitspreis | 9,267 Ct./kWh |
Grundpreis | 42,07 EUR/Jahr |
Grundversorgung Zweitarif | |
Arbeitspreis HT | 9,267 Ct./kWh |
Arbeitspreis NT | 5,287 Ct./kWh |
Grundpreis | 57,87 EUR/Jahr |
Konzessionsabgaben
Die im Rahmen der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 (BGBI. I, S. 12, berichtigt S. 407) an kommunale Gebietskörperschaften zu entrichtene Konzessionsabgabe ist im Entgelt enthalten.
Stromsteuer
Im Entgelt ist die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) in der aktuellen Fassung enthalten.
EEG- und KWK-Umlage
Im Entgelt ist die Umlage aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Gesetz) und dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) enthalten.
Umlagen abschaltbarer Lasten
Die Umlage dient auf der Grundlage des § 13 Absatz 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung großer abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
§19 Strom NEV-Umlage
Mit der §19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§17 Offshore-Umlage
Die 2013 eingeführte Offshore-Umlage dient dem Ausbau von Windenergieanlagen auf dem Meer (Offshore-Anlagen). Die Erbauer erhalten nach dem Energiewirtschaftsgesetz eine Entschädigung für betriebsbereite Offshore-Anlagen für den Fall, dass deren Anbindung an das Festland nicht gewährleistet werden kann. Die Kosten der Entschädigungszahlungen werden vor allem auf die Verbraucher umgelegt.
§18 AbLaV-Umlage
Durch die Verordnung zu den abschaltbaren Lasten (AbLaV) wird seit 2014 eine weitere Umlage berechnet. Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes in Sekundenschnelle vom Netz gehen können und dafür eine Entschädigung erhalten.
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Wichtiger Hinweis
Die Stadtwerke Velbert versorgen auch Kunden außerhalb Velberts. Haben Sie Interesse an unseren Produkten, kommen aber aus einer anderen Stadt? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir prüfen, ob eine Versorgung möglich ist.
- Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19 % bzw. die reduzierte Umsetzsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. Die Werte sind aus Übersichtsgründen z. T. gerundet. Das Entgelt für den bezogenen Strom wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich anschließend um die Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
- 2 Zusätzliche Informationen zur Höhe der Umlagen und Abgaben finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.