Abtrennungen von Gas-Netzanschlüssen
Die Abtrennung eines Gas-Netzanschlusses ist ab dem 01.03.2025 kostenpflichtig
Wenn ein Gebäude abgerissen werden soll oder wenn die Wärmeversorgung eines Gebäudes nicht mehr über den Brennstoff Erdgas erfolgen soll, ist aus sicherheitstechnischen Gründen die Abtrennung der Gas-Netzanschlüsse erforderlich. Den damit verbundenen Aufwand müssen wir an die Gebäudebesitzer bzw. Kunden weitergeben.
Bei der Einstellung der Wärmeversorgung über den Brennstoff Erdgas gibt es verschiedene Varianten, wie mit dem Anschluss umgegangen werden kann. Zur Umsetzung der Abwicklung wenden Sie sich bitte an unser Team Haus- und Netzanschlüsse (hausanschluss@stwvelbert.de). Wir stimmen die richtigen Maßnahmen mit Ihnen ab und lassen Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen.
Variante A:
Abtrennung Gas-Netzanschluss
Vorgehensweise:
Der Gas-Netzanschluss wird im öffentlichen Bereich von der Versorgungsleitung sicher abgetrennt und im Gebäude des Besitzers bzw. Kunden von der Installationsanlage abgetrennt und sicher verwahrt. Das Eigentum des Gas-Netzanschlusses geht an den Gebäudebesitzer über.
Vorteile:
Der Anschluss wird sicher stillgelegt und stellt keine Gefahr mehr dar. Es entstehen nach der Abtrennung keine weiteren Kosten.
Nachteile:
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die abgetrennten Gas-Netzanschlüsse benötigt werden, müssen diese neu beantragt und errichtet werden.
Für wen eignet sich diese Variante?
- Für Gebäudeeigentümer, die die Nutzung dauerhaft beenden möchten.
- Wenn keine laufenden Kosten für einen ungenutzten Gas-Netzanschluss entstehen sollen.
Kosten:
Einmalige Kosten nach Pauschalpreisen (Preisblatt)
Variante B:
Rückbau Gas-Netzanschluss
Vorgehensweise:
Der Gas-Netzanschluss wird im öffentlichen Bereich von der Versorgungsleitung sicher abgetrennt sowie aus dem Boden, der Wand und dem Gebäude entfernt und bis zur Übergabe vollständig ausgebaut.
Vorteile:
Der Anschluss wird sicher stillgelegt und stellt keine Gefahr mehr dar. Es entstehen nach der Abtrennung keine weiteren Kosten.
Nachteile:
- Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die abgetrennten Gas-Netzanschlüsse benötigt werden, müssen diese neu beantragt und errichtet werden.
- Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und können daher variieren, insbesondere bei erhöhtem Arbeitsaufwand im Haus oder auf dem Grundstück.
Für wen eignet sich diese Variante?
- Für Gebäudeeigentümer, die die Nutzung dauerhaft beenden möchten.
- Wenn keine laufenden Kosten für einen ungenutzten Gas-Netzanschluss entstehen sollen.
- Es verbleiben keine störenden Gas-Netzanschlüsse im Keller oder auf dem Grundstück.
Kosten:
Die für diese Arbeiten anfallenden einmaligen Kosten werden dem Gebäudeeigentümer nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Variante C:
Stilllegung Gas-Netzanschluss (inaktiver Gas-Netzanschluss)
Vorgehensweise:
Der Netzanschluss bleibt in Betrieb. Alle Bestandteile der Messeinrichtung (Gaszähler und Gasregler) werden ausgebaut: Die verbleibenden Bestandteile der Gasleitung werden im Gebäude gasdicht verwahrt. Der Gas-Netzanschluss und die Gashauseinführung müssen nach den technischen Regelwerken turnusmäßig überprüft werden.
Vorteile:
Der Gas-Netzanschluss bleibt bestehen und kann bei Bedarf jederzeit wieder in Betrieb genommen werden.
Nachteile:
Es fallen jährliche Kosten aufgrund von Wartungs- und Sicherheitsprüfungen an, obwohl der Gas-Netzanschluss nicht aktiv genutzt wird.
Für wen eignet sich diese Variante?
- Für Eigentümer, die noch nicht sicher sind, ob sie langfristig vollständig auf Gas verzichten möchten.
- Wenn ein Verkauf oder eine größere Umgestaltung der Immobilie in Betracht gezogen wird.
Kosten:
Für diese Arbeiten werden jährlich Kosten in Höhe von 150,- € netto bzw. 178,50 € brutto in Rechnung gestellt.