Energiepreisbremse

Allgemeine Informationen zur Energiepreisbremse

Ergänzend zur Soforthilfe Dezember hat die Bundesregierung die Einführung der Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Diese greift offiziell seit dem 1. März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar. Privathaushalte und Unternehmen sollen dadurch vor zu starken Energiepreisanstiegen geschützt werden. Die Gas- und Strompreisbremse gilt zunächst bis Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.⁠ Wichtig: Die Entlastungen erfolgen automatisch.
 

Detaillierte Informationen zu Strom- und Gaspreisbremse sowie zur Soforthilfen haben wir Ihnen auf unseren Übersichtsseiten zusammengefasst.