Gaspreisbremse

Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Gaspreisbremse seit März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden damit rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift die befristete Entlastung seit Januar 2023. Die Gaspreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Hinweis

Den ersten reduzierten Abschlag zahlen Sie mit dem März-Abschlag. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 wurden mit dem März-Abschlag verrechnet.
 

Warum ist mein Abschlag jetzt höher als vor der Preisbremse?

In den meisten Fällen zahlen Sie trotz der Preisbremse einen höheren Abschlag. Grund dafür sind die Preisanpassungen unserer Grundversorgungstarife zum 01.11.2022 sowie unserer Sondertarife (stromBERT und gasBERT) zum 01.01.2023. Bei einem Großteil unserer Kunden wurden die Abschläge daraufhin nicht angepasst. Der Abschlag basierte daher auf den Preisen vor der Anpassung. Der Gesetzgeber hat  jedoch vorgeschrieben, dass die Abschläge neu berechnet werden müssen, bevor die Preisbremse angewendet werden kann. Hierfür wurde Ihr prognostizierter Jahresverbrauch mit den aktuellen Preisen multipliziert.
 

Wie kam es dazu, dass mein Abschlag im März/April um ein Vielfaches höher war? Aufgrund der Umsetzung der Energiepreisbremse und der notwendigen IT-Implementierung im Abrechnungssystem wurde die Abbuchung der Abschläge vorübergehend ausgesetzt. Diese Abschläge wurden gemeinsam mit dem darauffolgenden Abschlag kumuliert eingezogen. Seitdem werden Ihre Abschläge unter Berücksichtigung der Energiepreisbremse wie gewohnt monatlich eingezogen.


Ob kleiner oder großer Gasverbraucher, jeder profitiert dabei vom Energiesparen: Denn je weniger Gas man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Gasverbrauch so weit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Gaspreisbremse zu bleiben.

Als Kundin und Kunde von den Stadtwerke Velbert brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir berücksichtigen die Gaspreisbremse und die Mehrwertsteuersenkung bei Ihren neuen Abschlägen. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh wurden im Januar 2023 per Anschreiben näher informiert.

Berechnen Sie Ihre mögliche Ersparnis
Mit dem Ersparnis-Rechner der Bundesregierung können Sie ganz einfach Ihre individuellen Auswirkungen der Gaspreisbremse berechnen.

Abfederung der steigenden Energiepreise: Privathaushalte und Unternehmen sollen mit Strom- und Gaspreisbremse entlastet werden. Foto: Bundesregierung


Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiepreisbremsen-2145728

So funktioniert die Gaspreisbremse für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen

  • Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.


80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.

Seit wann gilt die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse wird seit März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Seit März zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, wurden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.

In unserem Serviceportal Meine Stadtwerke bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Abschlagsplan sowie Ihre Zahlungsübersicht einzusehen oder auch Ihre Zahlungsart anzupassen.

Bitte beachten Sie folgendes zum Abschlag: Der Abschlagsbetrag aus Dezember 2022 wird Ihnen bis zur Erstellung Ihrer Jahresrechnung als fällig/überfällig angezeigt. Bitte machen Sie sich keine Sorgen, Sie müssen den Abschlag, der die Gaslieferung für Dezember erfasst, weiterhin nicht bezahlen und erhalten auch keine Mahnung für diesen Betrag.

So berechnet sich die Gaspreisbremse im Detail

Im Normalfall zahlen Sie monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Gasverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an.

Auf Ihrer Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen. Haben Sie mehr als 80 % Ihres prognostizierten Gasverbrauchs verbraucht, zahlen Sie für diese darüberliegenden Kilowattstunden den vertraglich vereinbarten Preis Ihres Energieversorgers.

Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch Stand September 2022 bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.

Rechenbeispiel Gaspreisbremse

Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 qm hat beispielsweise einen Jahresverbrauch Gas von 15.000 kWh, also 1.250 kWh im Monat. Mit einem Arbeitspreis von 19,23 ct/kWh bezahlte man bisher dafür 240 Euro/Monat. Mit der Gaspreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 168 Euro/Monat. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 19,23 ct/kWh an.

Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt damit im Monat 72 Euro.

So funktioniert die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden)

Um Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. Kilowattstunden und registrierender Leistungsmessung sowie zugelassene Krankenhäuser bei den hohen Energiekosten zu entlasten, wird auch für sie eine Gaspreisbremse eingeführt. Sie gilt für etwa 25.000 Unternehmen sowie 1.900 zugelassene Krankenhäuser. Ausgenommen von der Gaspreisbremse sind Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Wärme- oder Stromerzeugung nutzen.

Die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift ab Januar 2023.

Unternehmen bezahlen dann für 70 % ihres Erdgasverbrauchs nur 7 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Für den Erdgasverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 % wird der Gasverbrauch des Jahres 2021 herangezogen. Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr gelten die gleichen.